Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen David Kogan IT Consulting („Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber über die Erbringung von Leistungen im Bereich Softwareentwicklung, KI-Automation, Beratung und verwandten Dienstleistungen.
Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Tätigkeit zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. dem individuellen Einzelvertrag. Änderungen und Erweiterungen werden als Change Request behandelt und gesondert beauftragt und abgerechnet.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien zeitgerecht zur Verfügung. Verzögerungen hierdurch gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
Die Vergütung erfolgt zum vereinbarten Stundensatz oder Pauschalpreis zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als vier Wochen wird monatlich abgerechnet.
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die für den Vertragszweck erforderlichen, nicht-ausschließlichen Nutzungsrechte an den erstellten Arbeitsergebnissen ein. Wiederverwendbare Komponenten, Bibliotheken und Know-how verbleiben beim Auftragnehmer.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu rügen. Der Auftragnehmer wird Mängel innerhalb angemessener Frist nachbessern. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, auch über die Vertragslaufzeit hinaus.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Paderborn, soweit gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.